Bisher war es schwierig, während der Zeit am Nachmittag die Schule in dringenden Fällen zu erreichen. Für den Notfall gibt es nun ein mobiles Telefon. Sollten Sie die Schule erreichen müssen, weil Sie z.B. Probleme mit dem Abholen Ihres Kindes haben, können Sie von Dienstag bis Donnerstag ab 12.45 Uhr diese Notfallnummer nutzen.
Im Notfall erreichen Sie uns ab 02.05. zwischen 12.45 Uhr und 15.00 Uhr unter 04131 6727454.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anfragen und andere Anliegen dann nicht behandelt werden. Nutzen Sie dafür bitte die bekannte Nummer des Sekretariats (Montag bis Donnerstag von 08.00 ibis 11.00 Uhr). Es werden am Nachmittag auch keine Informationen für Sekretariat oder Schulleitung entgegen genommen. Hinterlassen Sie auch dafür eine Nachricht auf dem AB des Sekretariats oder schreiben Sie eine Email.
Anmeldung
Die Anmeldung an der Offenen Ganztagsschule ist grundsätzlich freiwillig. Sollten Sie sich jedoch zur Anmeldung entscheiden, so ist diese verbindlich für ein Schuljahr. Sie verpflichtet ihr Kind zur Teilnahme an den gewählten Tagen (ein GTS-Angebot wird es dienstags, mittwochs und donnerstags geben).
Die Anmeldung zur GTS erfolgt schriftlich mit dem vorgesehenen Formular bis spätestens zwei Wochen vor Schuljahresende Die Anmeldung für ein, zwei oder drei Tage ist dann verbindlich für ein Schuljahr. Jeweils 6 Wochen vor Beginn des neuen Schulhalbjahres können Sie Ihr Kind an der Offenen Ganztagsschule anmelden, abmelden oder veränderte Abholzeiten für das nächste Schulhalbjahr vereinbaren. Wenn Ihr Kind schon die GTS besucht und sich an der Anmeldezeit nichts ändert, werden die Daten übernommen und bedürfen keiner weiteren Meldung. Mit Verlassen der Grundschule Westergellersen erlischt die Anmeldung an der GTS automatisch.
Mittagessen
Die Teilnahme am kostenpflichtigen Mittagessen ist freiwillig, es besteht auch die Möglichkeit, eigenes Essen mitzubringen.
Die Anmeldung zum Mittagessen wird auf dem Anmeldeformular der Schule mitgeteilt, sie erfolgt dann aber separat beim Anbieter. (s. Mittagessen)
Angebote
Die Angebote werden jedes Halbjahr neu gewählt.
Anwesenheitspflicht
Da es sich bei der GTS um eine schulische Veranstaltung handelt, besteht für die angemeldeten Tage eine Anwesenheitspflicht (Schulpflicht) bis 15:00 Uhr.
Die gesetzliche Grundlage für Ganztagsschulen in Niedersachsen ist im Niedersächsischen Schulgesetz unter §23 zu finden. Der folgende offizielle Kommentar zu diesem Gesetz beschreibt, was unter Verbindlichkeit gemeint ist:
„Mit dem gesetzlichen Anspruch an eine pädagogische und organisatorische Einheit der Ganztagsschule sind Brüche, die durch eine Beliebigkeit der Teilnahme der Schülerinnen und Schüler im Ermessen der Erziehungsberechtigten entstehen können, unvereinbar. Daher erstreckt sich die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht nach §58 Abs. 2 Satz 1 NSchG auch auf die außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule. Denn auch begrifflich sind die außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschule nicht mehr unter „Betreuung“ zu fassen, sondern sind als Teil des Bildungsauftrages für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler verbindliche schulische Veranstaltungen.“
Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Ausnahme möglich sein kann:
- Termine bei Fachärzt*innen oder Therapeut*innen, die nicht anders gelegt werden können (Nachweis erforderlich!)
- der eigene Geburtstag des Kindes (gilt nicht für die Gäste)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an die Beurteilung einer Ausnahme ein strenger Maßstab angelegt werden muss, da jede Ausnahme den geordneten Ablauf am Nachmittag stört. Diese Regeln sind dafür da, die Qualität der GTS zu gewährleisten. Ihr Kind profitiert davon, weil es einen sicheren und verlässlichen Rahmen bekommt. Wenn Sie Ihr Kind anmelden, dann überlegen Sie bitte schon vorausschauend, ob eine regelmäßige Teilnahme für den gesamten Zeitraum möglich ist. Sollte ein Kind aus genannten Gründen einmal früher gehen müssen, dann hat es selbstständig auf die Uhrzeit zu achten und sich bei der zuständigen Kraft im Ganztag abzumelden. Ein früheres Abholen durch die Eltern ist nicht möglich!
Was ist zu tun, wenn Ihr Kind die GTS einmal nicht besuchen kann?
Für die GTS gelten die gleichen Regeln wie für den Schulbetrieb am Vormittag. Wenn Sie Ihr Kind am Vormittag krankgemeldet haben, wird diese Information an den Ganztagsbereich weitergeleitet.
Sollte Ihr Kind einen Arzttermin wahrnehmen müssen, der sich nicht anders legen lässt, dann reichen Sie bitte zwei Tage vor dem Termin einen Antrag per Mail an info.schule@schule-westergellersen ein.
Bitte informieren Sie uns ebenso, wenn Ihr Kind am eigenen Geburtstag nicht am Ganztagsangebot teilnimmt.